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Betreuungsverfügung

zwei Personen am Tisch mit Papieren
Foto: Gabrielle Henderson/unsplash.com

Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können und keine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt wurde, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an. Eine Betreuungsverfügung ist besonders sinnvoll, wenn Sie keine vertraute Person für diese Aufgabe benennen können. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll – dabei kann auch ein SKM-Verein eingesetzt werden. Die benannte Person bzw. ein*e Mitarbeiter*in des Vereins übernimmt dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten, handelt jedoch unter der Aufsicht des Gerichts.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Vorsorgevollmacht, dass Sie eine vertraute Person bestimmen, die ohne gerichtliche Kontrolle in Ihrem Sinne handelt.

Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung und bieten umfassende Beratung an.