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Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr alleine zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Sucht, wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen.
Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch vertragliche Entscheidungen fällen können.
Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter übernehmen im SKM diese Aufgabe. Familienangehörige und Ehrenamtliche werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt. Wir bieten Erfahrungsaustausch und Fortbildung an. Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.
Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung!
Rechtliche Betreuung - Erklärung in einfacher Sprache